Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Studio GOOD digital GmbH

Bereich: Kundenbeauftragung | Stand: Juni 2026

1. ALLGEMEINES & GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Ausstellungsdesign, Bewegtbild-Design, Webdesign, Screendesign, Interfacedesign, Corporate Publishing, Kommunikationsdesign, Software-Programmierung, Brand- und Corporate-Design, mobile Applikationen, Social Media sowie Informationsdesign, mit denen die Studio GOOD digital GmbH, geschäftsansässig: Planufer 92d, 10967 Berlin (hiernach „Studio GOOD“), beauftragt wird.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

1.3 Die AGB von Studio GOOD gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, Studio GOOD stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Studio GOOD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen mit dem Kunden, die zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, werden im Vertragswerk schriftlich oder in Textform niedergelegt.

1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte und Verträge über Lieferungen und Leistungen mit demselben Kunden, ohne dass Studio GOOD im Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

2. ANGEBOT, VERTRAGSGEGENSTAND & PITCH-SCHUTZ

2.1 Sofern Studio GOOD gegenüber dem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot erklärt hat, ist Studio GOOD an dieses Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen aufgrund der zuvor vom Kunden vorzulegenden Konzeption bzw. des Briefings erbracht. Diese beschreibt richtig, vollständig und abschließend den Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen.

2.3 Werden Kundenbriefings oder Besprechungsergebnisse von Studio GOOD schriftlich anhand von Protokollvermerken (z. B. Statusberichten, Replay-Mails) wiedergegeben, gelten diese nach Vorlage gegenüber dem Kunden als richtige und ausschließliche Informations- und Arbeitsgrundlage, es sei denn, der Kunde widerspricht der Richtigkeit des Protokollvermerkes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang des Protokolls, schriftlich oder in Textform.

2.4 Digital erstellte Layouts und Arbeitsergebnisse werden als PDF-Dateien oder in einem anderen vereinbarten geschlossenen Format übergeben. Wünscht der Kunde die Lieferung von offenen Dateien (z. B. in Keynote, Photoshop, Figma, Quellcodes etc.), ist dies gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu vergüten.

2.5 Studio GOOD ist berechtigt, im Rahmen der erteilten Aufträge Leistungen durch Unterauftragnehmer oder freie Mitarbeiter (Drittbeauftragte) ausführen zu lassen.

2.6 Präsentations- und Pitch-Schutz: Sämtliche im Rahmen von Präsentationen, Pitches oder Angeboten von Studio GOOD vorgestellten Ideen, Konzepte, Strategien und Entwürfe bleiben im geistigen Eigentum von Studio GOOD. Eine Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwertung durch den Kunden – auch in abgewandelter Form – ist ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung und Vergütung unzulässig. Kommt kein Auftrag zustande, sind alle dem Kunden überlassenen Unterlagen und Daten unverzüglich und vollständig zu löschen bzw. an Studio GOOD zurückzugeben.

3. FREIGABE & ÄNDERUNG DER BEAUFTRAGUNG (CHANGE REQUEST)

3.1 Sind im Rahmen der Auftragserteilung Entwürfe, Zwischenschritte oder Konzeptionen zu erstellen, werden diese dem Kunden zur Prüfung überlassen. Dem Kunden wird eine Prüffrist von sieben (7) Werktagen eingeräumt. Der Kunde hat die Freigabe innerhalb dieser Frist schriftlich oder in Textform zu erklären. Mit der Freigabe wird der Entwurf bzw. die Konzeption zur verbindlichen Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Kunde nach Ablauf der Prüffrist keine schriftlichen Einwände vorbringt.

3.2 Möchte der Kunde Auftragsbestandteile oder den Leistungsumfang nach erfolgter Beauftragung ändern oder erweitern (Change Request), wird Studio GOOD das Änderungsverlangen prüfen. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umsetzung von Leistungsänderungen besteht nicht.

3.3 Ist die Ausführung der gewünschten Änderung im Rahmen der Kapazitäten und der vereinbarten Leistungszeit möglich und für Studio GOOD zumutbar, unterbreitet Studio GOOD dem Kunden ein verbindliches Angebot über den entstehenden Mehraufwand und etwaige Verschiebungen von Fristen. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Werktagen annehmen. Wird das Angebot abgelehnt oder nicht fristgerecht angenommen, wird die Leistung unverändert auf Basis des Ursprungsvertrages fortgeführt. Während des laufenden Änderungsverfahrens verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen automatisch um den Zeitraum der Prüfung und Verhandlung des Änderungsverlangens.

4. LEISTUNGSZEIT & VERZUG

4.1 Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von Studio GOOD ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

4.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

4.3 Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Studio GOOD durch Umstände, die Studio GOOD nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, Störungen im Bereich von Subunternehmern), an der Leistungserbringung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Studio GOOD auf erforderliche Informationen, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

4.4 Gerät Studio GOOD mit der Leistung in Verzug, haftet Studio GOOD nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Studio GOOD wegen Verzögerung der Leistung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN & FREISTELLUNG

5.1 Der Kunde wird Studio GOOD alle zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen unverzüglich, kostenfrei und vollständig vorlegen. Zur Vertragsdurchführung erforderliches Basismaterial (z. B. Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos, korrekturgelesene Texte) hat der Kunde in digitalisierter Form in den vereinbarten Formaten zu übergeben. Wird das Material in einer anderen Form übergeben, wird der dadurch entstehende Mehraufwand gesondert berechnet.

5.2 Der Kunde hat für die Dauer des Projekts einen qualifizierten, namentlich benannten Ansprechpartner zu bestimmen. Dieser muss bevollmächtigt sein, sämtliche das Projekt betreffenden Entscheidungen verbindlich zu treffen und Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

5.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Studio GOOD zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen vollumfänglich verpflichtet.

5.4 Rechte Dritter & Freistellung: Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren vertragsgemäße Verwendung nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Kunde stellt Studio GOOD von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung von Studio GOOD. Studio GOOD ist in keiner Projektphase verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Informationen oder Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen.

6. ABNAHME UND MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

6.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt Studio GOOD dem Kunden die Leistungsergebnisse in elektronischer Form (z. B. per Download-Link oder Testumgebung) zur Verfügung und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Zugang der Aufforderung zu prüfen und die Abnahme zu erklären.

6.2 Abnahmefiktion: Die Leistungen von Studio GOOD gelten als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist von sieben (7) Werktagen nach Bereitstellung und Aufforderung zur Abnahme konkrete, wesentliche Mängel schriftlich oder in Textform rügt.

6.3 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind Studio GOOD unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung mitzuteilen; der Kunde hat Studio GOOD eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) zu gewähren.

6.4 Studio GOOD hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Studio GOOD ist innerhalb einer angemessenen Frist mindestens ein zweimaliges Nachbesserungsrecht für denselben Mangel einzuräumen. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme oder Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, Studio GOOD hat die Nachbesserung endgültig verweigert oder diese ist fehlgeschlagen.

6.5 Bei der Abnahme von Programmierungsleistungen (Webseiten, Apps etc.) schuldet Studio GOOD kein Bedienhandbuch und keine Entwicklungsdokumentation, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. des Eintritts der Abnahmefiktion.

7. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & ABSCHLAGSZAHLUNGEN

7.1 Alle Preisangaben sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Die Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Erforderliche Fremdkosten (z. B. Druckkosten, Hosting), Kurier-, Reise- und Übernachtungskosten sind nicht in den Agenturhonoraren enthalten und werden dem Kunden gesondert gegen Nachweis berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

7.3 Rechnungen von Studio GOOD sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets auf die älteste noch offenstehende Forderung angerechnet.

7.4 Abschlagszahlungen (Liquiditätsschutz): Studio GOOD ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen oder nach Projektfortschritt angemessene Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse in Rechnung zu stellen. Sofern im Einzelauftrag kein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist, gilt standardmäßig folgende Staffelung als vereinbart:

8. NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE & REFERENZRECHT

8.1 Studio GOOD räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung aller offenstehenden Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache und unwiderrufliche Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu dem auftragsgemäßen Zweck zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, die finalen Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

8.2 Die Rechteeinräumung nach Ziffer 8.1 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und restlosen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der jeweiligen Beauftragung. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden nicht gestattet.

8.3 Erweitertes Referenzrecht (Opt-Out): Studio GOOD ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse für Archivzwecke zu behalten und die erbrachten Leistungen (einschließlich Logos, Projektnamen und Abbildungen) zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenzprojekt im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. auf der Agentur-Website, in Social Media, Portfolios oder bei Pitches) zu nutzen und den Kunden namentlich zu nennen. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Ein Ausschluss dieses Referenzrechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung oder setzt voraus, dass der Kunde der Nutzung vorab aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.

8.4 Soweit im Rahmen der Leistungen urheberrechtlich schutzfähige Werke oder Teilleistungen entwickelt werden, steht Studio GOOD das Recht auf Urhebernennung zu. Studio GOOD ist berechtigt, einen marktüblichen Urhebervermerk (z. B. im Footer von Webseiten oder im Impressum) anzubringen, welchen der Kunde bei der Veröffentlichung nicht entfernen darf.

9. HAFTUNG

9.1 Studio GOOD haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Studio GOOD, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.2 Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet Studio GOOD nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder indirekte Folgeschäden des Kunden ist ausgeschlossen.

9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Studio GOOD, sofern Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.

10. KÜNDIGUNG

10.1 Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen bzw. mit der Abnahme der Leistungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit ist für beide Parteien ausgeschlossen. Die Regelung des § 648 Satz 1 BGB (freie Kündigung des Bestellers) wird hiermit ausdrücklich abbedungen.

10.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Wird der Vertrag aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der Kunde zu vertreten hat, oder bricht der Kunde das Projekt unberechtigt ab, behält Studio GOOD den vollen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen sowie Anspruch auf 100 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen, abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen in Höhe von 5 %. Den Parteien bleibt der Nachweis höherer oder geringerer ersparter Aufwendungen vorbehalten. Im Übrigen findet § 648 Satz 2 BGB entsprechende Anwendung.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Die von Studio GOOD gelieferten Auftragsergebnisse und physischen Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von Studio GOOD.

11.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von Studio GOOD.

12. GEHEIMHALTUNG

12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten oder erkennbaren Informationen, Betriebsgeheimnisse und Unterlagen auch über das Vertragsende hinaus streng geheim zu halten.

12.2 Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände und Daten so, dass ein Missbrauch oder ein Zugriff durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.

13. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

13.1 Bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung ist Studio GOOD berechtigt, sämtliche vom Kunden überlassenen Daten, Quellcodes und Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten.

13.2 Zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Kunde nur berechtigt, sofern seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Studio GOOD schriftlich anerkannt wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehen. Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden.

14. SONSTIGES & SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Soweit in diesen AGB das Erfordernis der Schriftform vereinbart ist, wird dieses auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt (Textform), sofern der Zugang nachgewiesen werden kann. Davon ausdrücklich ausgenommen sind Kündigungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB selbst, welche stets der strengen Schriftform gemäß § 126 BGB (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) bedürfen.

14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

14.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz von Studio GOOD in Berlin.

14.5 Soweit gesetzlich zulässig, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Studio GOOD bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Geschäftssitz zu verklagen.

14.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.